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Ich fragte verdutzt nach, ob das eine Teilzahlung sei. “Nein, nein”, erwiderte man, daß sei die komplette Summe! Nach intensiven Nachfragen stellte sich folgendes heraus. Die VHV hatte zunächst einmal nur den fiktiven Zeitwert des Motorrades errechnet. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigte mir, dass die Regel “in den ersten 6 Monaten Neupreis” nur für Pkw gilt und nicht für Motorräder. Schau mal an !
Das zweite, was meine Versichrung getan hatte war, mir die Mehrwertsteuer (auf den Zeitwert gerechnet) nicht auszuzahlen. Als Gurndlage bediente man sich dazu der folgenden Formulierung aus den Versicherungsbedingungen:
Die Umsatzsteuer erhält der Versicherungsnehmer ... nur, wenn er sie tatsächlich bezahlt hat.
So einfach regulierte die VHV ihre Versicherungsleistung auf gut zwei Drittel herunter.
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